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mailmir
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Member seit: 30.03.2008
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Verfasst am: 17.01.2009 15:25 Titel: Schale löst sich |
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Hallo,
ein kollege und ich haben je einen Global 900 gekauft, beide mit 14lb. beide haben wir im selben shop, vor ca. 6 monaten boren lassen. vor ca 3 wochen haben wir bemerkt dass der ball meines kollegen komisch klingt. nach gründlichem forschen haben wir heraus gefunden dass sich bei seinem ball der kern von der schale gelöst hat. inzwischen haben wir auch gesehen dass vom daumenloch risse abgehen.
unser lieferant sagt nun, dass dies daher käme wenn die bälle vor dem ballrücklauf in der tasche zusammen prallen. dies sei ein häufiges problem. wir spielen nun seit 9 monaten und eine solche erklärung halten wir einfach für SCHWACHSINN. wir gehen von einem produktionsfehler aus. kann uns da vielleicht jemand einen tip geben?!?
ach ja, der ball war NIEMALS länger als 20 minuten im auto und wird immer in einer tasche transportiert. meist lassen wir den ball eh im bowlingcenter. ausserdem legenmein kollege und ich entgegen vieler anderen in unserem verein extremen wert auf ballpflege usw.
DANKE schon mal. |
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berny
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Verein: Dreambowler Böblingen
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Verfasst am: 17.01.2009 17:08 Titel: |
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mailmir
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Member seit: 30.03.2008
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Verfasst am: 17.01.2009 20:26 Titel: |
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mailmir
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Member seit: 30.03.2008
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Verfasst am: 17.01.2009 20:27 Titel: |
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ah, jetzt seh ich´s, PM = Privatmitteilung.... *augenverdreh* |
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hartcur
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Verfasst am: 18.01.2009 12:02 Titel: |
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Versteh nicht wieso dieses Problem nicht öffentlich diskutiert werden kann.. hätte auch gern was drüber gelesen wie man sich in so einem Fall verhält. |
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Atrowurst
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Verfasst am: 18.01.2009 12:16 Titel: |
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schließe mich da hartcur an...
Wozu ist schließlich ein Forum da? |
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iRONLiON
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Verfasst am: 18.01.2009 16:23 Titel: |
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genau !
machts das mal öffentlicher ! ! ! |
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_________________ mit Grüßen, der Löwe
es wird - es wird - nur besser wirds nicht
51|72|X|X|X|X|X|7-|8/|X8-| = 194
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hartcur
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Verfasst am: 18.01.2009 18:59 Titel: |
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Besteht denn nach 6 Monaten überhaupt noch irgend eine Haftungsgrundlage gegenüber des ProShops? Ich mein der kann ja nicht Wissen das der Ball anscheinend einem Materialfehler unterliegt. Außer durch die paar Löcher kann man halt nicht reinschauen. |
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berny
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Verfasst am: 18.01.2009 20:05 Titel: |
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Hallo, mit der PM wollte ich eigentlich nur wissen, wie so etwas überhaupt passieren kann und wie er sich die weitere Vorgehnsweise vorstellt.
Daraufhin habe ich ihm ein paar Erläuterungen und Tipps gegeben, wie er sich gegenüber der "Onlineshop verhalten soll.
Richtiges Anschreiben mit Fristsetzung etc.
Fakt ist ja wohl anscheinend, daß es sich dabei um einen Materialfehler handeln könnte.
Bei richtiger Einstellung gegenüber einem Kunden, der in diesem Fall eine Menge Kohle auf den Tisch geblättert hat, sollte es eigentlich kein Problem sein, so etwas über den Kulanzweg einvernehmlich zu klären.
Anscheindend macht aber der Onlineshop (Name bekannt) Zicken.
Mal abgesehen von den 6 Monaten Frist (Kulanz) gibt es eigentlich nichts was dagegen spricht, den Ball einzuschicken und an den Hersteller zur Begutachtung weiterzuleiten. Das wollen doch die Ballhersteller wissen, was mit den defekten oder durch Materialfehler geschädigten Bällen passiert ist. Da hat der Onlineshop Null Probleme an sein Geld zu kommen.
Dieser stellt sich aber stur.
Jetzt bekommt er schriftlich ein Frist gesetzt, bis wann er sich zu dem ganzen Prcedere zu äußern hat. Andere Schritte werden, wenn ein negativer Bescheid folgen sollte, angemahnt.
Ich hoffe ich konnte eure Neugier ein wenig befriedigen!! |
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Controller
Moderator

Alter: 27
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Verfasst am: 18.01.2009 20:53 Titel: |
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nur mal kurz da ich grad für die Recht-Klausur büffle...
Also der Kunde hat nach §439 BGB das Recht auf Nacherfüllung, das heist wohl in diesem Fall einen neuen Ball, da die Kosten der Reparatur den Neuwert des Balles wohl übersteigen..Des Weiteren trägt der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung und auch das Risiko des Transports...
Also nicht von Schadensersatz sprechen in der Mail an den Online Shop.
Schadensersatz ist im §280 geregelt und ist was anderes...
Das oben beschriebene gilt für 2 Jahre. Das ist keine Kulanz sondern im Gesetz geregelt.
Das Problem mit den sechs Monaten ist aber, das nach 6 Monaten der Käufer nachweisen muss, dass der Fehler bereits bei Kauf vorlag (Beweislastumkehr). Das wird sich als schwierig erweisen.
Ich bin kein Anwalt deshalb soll das hier geschriebene nur als Anhaltspunkt dienen |
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_________________ MfG
Chris
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